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Home-Office-Falle für Arbeitnehmer?

Schnell landet man in der Home-Office-Falle für Arbeitnehmer, wenn man nicht ausreichend abgesichert ist. Aktuell hat sich in zahlreichen Branchen und Berufen das Arbeiten in den eigenen vier Wänden etabliert. Selbstverständlich stellt sich dabei für Arbeitnehmer die Frage nach der richtigen Absicherung.

  • Was ist im Falle eines Schaden an den Arbeitsmitteln, welche der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat?
  • Oder was passiert im Falle eines Unfalles?
  • Hat der Arbeitnehmer zu Hause gesetzlichen Versicherungsschutz?

Was genau sichert die eigene Privathaftpflichtversicherung ab?

Das ist eigentlich ganz einfach. Über die Privathaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson versichert. Daraus folgt umgekehrt, dass die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes eben ausgeschlossen sind.

Elefant im Home-Office? Eine interessante Vorstellung.

Damit die Home-Office-Falle für Arbeitnehmer nicht zuschnappt, schaffen Versicherungen Abhilfe. Es gibt Verträge, die gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeit wieder einschließen. Zum Beispiel dann, wenn Sachen, die dem Arbeitgeber gehören, vom Versicherernehmer unabsichtlich vernichtet oder auch nur beschädigt werden.

Aber Achtung: häufig ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall auf eine relativ niedrige Summe begrenzt. Und der Arbeitgeber kann im Falle eines Falles auch nicht einfach Ersatz fordern, sondern er muss zunächst seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Das nennt man subsidiären Versicherungsschutz.

Beispiel: Sie werfen im Home-Office das Laptop Ihres Arbeitsgebers hinunter. Zunächst muss die Elektronik-Versicherung des Arbeitgebers bezahlen. Hat er keine, dann könnte Ihre Privat-Haftpflicht einspringen. Aber nur dann, wenn dieser Einschluss explizit vereinbart ist.

Aber aufgepasst: die Elektronikversicherung bezahlt ggfs. sogar den Neuwert, eine Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert.

Es empfiehlt sich also mit dem Chef zu klären, wer haftet.

Noch mehr „Obacht“: in der Privat-Haftpflichtversicherung sind bestimmte Schadenarten ausgeschlossen. Daher gilt es immer, die Versicherungsbedingungen genau zu beachten.

Unfall: Absicherung über die Berufsgenossenschaft?

Jeder Mitarbeiter ist während der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice über die gesetzliche Berufsgenossenschaft (BG) abgesichert. Genauso wie bei der Tätigkeit im Betrieb. Aber Unfälle im Homeoffice sind nur dann über die BG abgesichert, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das ist eine weitere Home-Office-Falle für Arbeitnehmer!

Mit einem gebrochenen Arm zu Hause ist doch kein Beinbruch – die Unfallversicherung!

Konkret muss geprüft werden, ob beispielweise der Weg in einen anderen Raum des Haushaltes zum privaten Lebensbereich der verunfallten Person zählt oder nicht. Müssen Sie zum Beispiel zum Drucken in einem anderen Raum, ist der Weg dorthin abgesichert. Der Weg in die Küche oder zur Toilette gehört jedoch zum privaten Lebensbereich. Ein Wegeunfall auf dem Weg zum Topf z. B. durch Stolpern ist demnach nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Tatsächlich stellt sich nun die Frage, ob man sich auf die BG in diesem Fall verlassen sollte. Denn der große Vorteil einer privaten Unfallversicherung liegt in zwei wichtigen Punkten. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Und der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr.

Das bedeutet, dass sich die Absicherung nicht nur auf Teilbereiche des Lebens beschränkt.

Damit wären mit einer privaten Unfallversicherung auch Unfälle im Zusammenhang mit Homeoffice versichert.

TIPP: Die Unfallversicherung kann auch als betriebliche Gruppenunfallversicherung oder im Rahmen von Belegschaftsgeschäft abgeschlossen werden. Sprechen Sie mit uns, wir sprechen mit Ihrem Chef!

Noch ein Grund, mit dem Chef zu reden: Auch wenn ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht – oft reicht die Erstattung nicht aus, um unfallbedingte Kosten ausreichend abzudecken.

Worauf warten Sie noch? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Per Mail sind wir 24/7 erreichbar und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.Gerne können Sie auch unsere Kontaktseite nutzen, um mit uns in Verbindung zu treten.

Wir haben uns dazu auch im Rahmen unserer Interview-Reihe mit Patrick von Mammen unterhalten. Lesen Sie doch beiden blog-Artikel hier noch einmal in aller Ruhe durch.

Bildquellen: victor zastol’skiy, elnur auf stock.adobe.de, cydonna auf photocase.de