Was ist besser in der Kfz-Versicherung: Direktversicherer, Vergleichsportal oder besser Versicherungsmakler?
Sie möchten sich über die Kfz-Versicherung informieren und benötigen eine Entscheidungshilfe, wie Sie das Thema am besten angehen – ohne Geld zu vergeuden? Nichts ist leichter als das. Wir stellen Ihnen gerne einige wichtige Informationen zur Verfügung.

Die Kfz-Versicherung vom Direktversicherer als scheinbar günstige Alternative?
Es tummeln sich immer mehr Direktversicherer am Markt. Dabei mag sicherlich der eine oder andere vermeintlich billiger sein. Klar, klingt der Slogan super: „Bezahlen Sie nur dann, wenn Sie wirklich fahren.“
- Soll der Versicherer wirklich wissen, wann und wo Sie Ihr Fahrzeug bewegt haben?
- Haben Sie schon mal mit einem Direktversicherer kommuniziert? Lange Wartezeiten und ein stetig wechselnder Ansprechpartner machen einen Schadenfall mühselig.
- Sie sollten dringend auf den Versicherungsumfang achten, denn manche Direktversicherer bauen im Gegenzug für Ihre Ersparnis kleine Überraschungen ein. So ist z.B. eine Werkstattbindung bei Glasschäden möglich!
Letztendlich ist das Ihre Wahl. Wenn Sie uns brauchen, dann helfen wir Ihnen gerne aus dem Schlamassel.
Vergleichsrechner verschaffen einen Marktüberblick und einen Informationsvorsprung
Wir kommunizieren mit unseren Mandanten gerne auf Augenhöhe. Da wir ähnliche Technologien wie check24 oder verivox verwenden, haben wir den entsprechenden, gleichen Marktüberblick. Zudem haben wir deutlich mehr Hintergrundwissen als der Durchschnittsnutzer der Portale. Schließlich wissen wir, wonach wir suchen müssen.
Weil es Informationen gibt, die Sie als Verbraucher nur mit sehr viel Aufwand recherchieren können, halten wir es für falsch, einen Online-Rechner bereitzustellen.
Sie wünschen sich eine kompetente und faire Beratung? Haken und Ösen mögen Sie nicht? Dazu suchen Sie einen verlässlichen und persönlich erreichbaren Ansprechpartner? Dann sind Sie bei uns richtig. Als Versicherungsmakler haften wir für unseren Rat zu den von uns vermittelten und betreuten Verträgen.
Das machen wir – im Gegensatz zu anderen – immer gerne und vor allem persönlich.

Als Versicherungsmakler stehen wir auf Ihrer Seite, auch wenns um die Kfz-Versicherung geht
Wir erkären Ihnen, die Häkchen und die Haken bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes. Besonders achten wir darauf, dass Sie sich keinen versteckten Selbstbehalt einkaufen – oder was wissen Sie über das Thema Werkstattbindung oder Reparaturservice zu berichten? Kennen Sie jemanden, der schon einen Totalschaden abgewickelt hat?
Spätestens im Schadensfall wünschen Sie sich ohnehin den „Mann vor Ort“, der sich mit der Schadensabwicklung auseinandersetzt, Gutachter bestellt und bei Bedarf ein Anwaltsnetzwerk vorhält.
Daher sollten Sie sich vor dem Autokauf mit uns in Verbindung setzen. Da wir uns den ganzen Tag mit dem Thema Versicherungen beschäftigen, sind wir davon überzeugt, dass die von uns ausgewählten Angebote der Versicherer eine sehr gute Wahl für Sie sind.
eVB in Sekundenschnelle?
Wir stellen Ihnen innerhalb kürzester Zeit eine Versicherungsbestätigung (eVB) aus. Anschließend senden wir diese auch gerne direkt an Ihren Autohändler oder einen Zulassungsdienst – kommen Sie gern auf uns zu!
Haftpflicht und/oder Kaskoversicherung?
Wenn Sie mehr wissen möchten, nehmen Sie sich die Zeit für unser kleines Kompendium zur Kfz-Versicherung. Nutzen Sie unsere Erläuterung weiterer Begriffe, die Sie unbedingt zum Thema KFZ kennen sollten.
Haftpflicht
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Es ist nicht möglich, ein Auto in Deutschland ohne eine Haftpflichtversicherung anzumelden – Jedoch bestehen eindeutige Unterschiede im Versicherungsumfang der einzelnen Versicherungen. Eine gute Beratung macht sich durchaus bezahlt.
Kommt es zu einem Unfall, deckt die Versicherung bei eigenem Verschulden die Kosten Dritter ab. Ohne die Haftpflichtversicherung würde der Fahrer mit seinem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen in unbegrenzter Höhe haften. Überlassen Sie den Schutz Ihres Eigentums nicht irgendwem – Im „Worst Case“ steht sonst sogar Ihre Existenz auf dem Spiel.
Die Schäden beziehen sich auf Personen, Sachen und das Vermögen. Dadurch können Schadenersatzsprüche gedeckt werden, die zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall entstehen.
- Verschuldenshaftung aus BGB §823 (1), §832 BGB oder §836 BGB
Beispiel: Sie verursachen einen Unfall. Ihr Unfall“gegner“ bricht sich die Hand und muss ins Krankenhaus gebracht werden. - Gefährdungshaftung aus §833 BGB
Beispiel: Die Ölwanne Ihres Autos platzt. Nachfolgende Fahrzeuge verunfallen aufgrund Ihrer Ölspur.
Mögliche Kosten
Personenschäden sind Behandlungskosten, Krankenhauskosten, Schmerzensgeld sowie Renten. Sachschäden sind beispielsweise Reparaturkosten, Renovierungskosten, Wertersatz oder Werrminderung. Dagegen sind Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Nutzungsausfall Vermögensschäden.
Wussten Sie: Der durchschnittliche Haftpflichtschaden liegt bei EUR 3.398.
Teilkaskoversicherung
Bei der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung) handelt es sich um einen optionalen, also freiwilligen Teil der Kfz-Versicherung der benötigt wird, um gewisse Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Dazu zählen zum Beispiel:
- Brand
- Blitzschlag, Hagel, Sturm
- Diebstahl
- Explosion
- Glasbruch
- Marderbiss mit und ohne Folgeschäden
- Schmorschäden
- Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)
- Dachlawinen und Lawinen
Die Teilkaskoversicherung wird im Rahmen der Kfz-Versicherung in der Regel mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Hier sollte besonders auf die versicherten Bestandteile geachtet werden:
Zu gerne nehmen Versicherungsgesellschaften Tiere aus der Wildschaden-Regulierung heraus oder schreiben exakt vor, welche Tiere Ihnen vors Auto laufen dürfen. Genau eines dieser ausgeschlossenen Tiere läuft Ihnen vor die Stoßstange und verursacht einen hohen Schaden. In diesem Fall bleiben Sie wohl auf den Kosten sitzen, wie ärgerlich! Wenn Sie das mal gewusst hätten.
Was genau versichert ist steht „irgendwo“ in den Versicherungsbedingungen. Wann hatten Sie das letzte Mal das Bedürfnis, diese zu lesen? Dafür haben Sie ja uns – damit Ihnen das nicht passiert.
Der Wildschaden ist nur ein Beispiel von Dingen, auf die Sie achten sollten.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden an Ihren Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben. Sie geht über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus, schließt diesen mit ein und deckt sowohl Schäden durch selbstverschuldete Unfälle als auch durch mutwillige Handlungen fremder Personen am Auto ab.
Im Schadensfall zahlen Sie lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung. Im Gegenzug dazu wird Ihr SFR (SchadensFreiheitsRabatt) herabgestuft.
Eine Vollkaskoversicherung ist besonders empfehlenswert in den ersten 5-8 Jahren Ihres Fahrzeugs oder in Finanzierungs- oder Leasingphasen. Hier ist auf eine möglichst lange Kaufwertentschädigung zu achten.
Ob der Schutz einer Vollkaskoversicherung für Sie Sinn macht, ist ganz Ihnen überlassen. Gerne beraten wir Sie dazu, denn wir haben dazu auch eine Meinung.
Fahrerschutz
Der Fahrerschutz ist eine freiwillige Versicherung. Mitfahrer können ihre Ansprüche nach einem Unfall bei der Haftpflichversicherung des Halters geltend machen – der Fahrer geht aber leer aus. Um dieses Risiko abzudecken, kann man mit dem Fahrerschutz vorsorgen. Dieser schützt den Fahrer, so als ob er ein Dritter wäre.
Typische Leistungen, die eine Fahrerschutzversicherung aufgrund eines Unfalls übernimmt, sind zum Beispiel:
- Schmerzensgeld
- möglicher Verdienstausfall
- unfallbedingte Haushaltshilfe
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen der Wohnung
- Hinterbliebenenrente
Im Grunde arbeitet der Fahrerschutz wie eine kleine Unfallversicherung – für relativ wenig Geld. Und mit einem „besseren“ Schutz als die Insassenunfallversicherung.
Schutzbrief
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls bekommt der Fahrer schnelle und unkomplizierte Hilfe im In- und – gegen Mehrbeitrag – auch im Ausland.
Die Leistungen sind bei den Anbietern im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail. Mögliche Bestandteile des Schutzbriefs sind zum Beispiel:
- Pannenhilfe
- garantierte Mobilität (Übernahme Taxi-/Bahnkosten für die Weiterfahrt, eventuelle Übernahme eines Mietwagens)
- Bergung, Abschleppen, Rücktransport aus dem Ausland
- Ersatzteil-Service
- Krankenrücktransport
- Übernahme evtl. Übernachtungen
- falsche Betankung
Manche Versicherer gewährleisten sogar Weiterfahrt innerhalb von 60 Minuten.
Ein Schutzbrief ist für ein oder zwei Fahrzeuge oft deutlich preiswerter als die Mitgliedschaft im Automobilclub und deswegen eine überlegenswerte Alternative.
eVB Nummer (früher: Deckungskarte/Doppelkarte)
Um ein Auto in Deutschland zulassen zu dürfen, muss eine eVB (elektronische VersicherungsBestätigung) auf der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden. Diese wird durch Versicherungsgesellschaften erteilt und gewährleistet vorübergehenden Haftpflichtschutz („Deckung“). Zusätzlich kann Kasko-Versicherungsschutz beantragt werden. Wenn Sie auf der eVB keinen Kasko-Schutz vermerkt haben, dann haben Sie im Zweifelsfall bis zur Bestätigung der endgültigen Deckung keinen Versicherungsschutz.
Die eVB besteht aus 7 Stellen, ist 3 Monate gültig und kann nur einmal eingesetzt werden. Danach erlischt sie automatisch.
Unser Service:
Die Beantragung einer eVB geht schnell und unkompliziert. Möchten Sie ein Auto zulassen oder ummelden, helfen wir Ihnen gerne innerhalb von wenigen Minuten weiter.
Gerne versenden wir die eVB auch an Ihren Autohändler oder einen Zulassungsdienst.
Wichtiges zur Zulassung
Wichtige Hinweise zur Zulassung von Kraftfahrzeugen in Bayern finden Sie hier.
In unserem geschützten Download-Bereich finden Sie Schadenanzeigen, eine Checkliste für die Zulassung, Vollmachten und weitere wichtige Dokumente rund um die Kfz-Versicherung. Falls Sie etwas vermissen, kommen Sie bitte direkt auf uns zu.
Zeit zu handeln!
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder unter 09120/6636 zur Verfügung.
Kfz-Versicherung ist nicht nur Auto – auch ein E-Scooter braucht eine Kfz-Versicherung! Weiterlesen…