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Gesetzliche Unfallversicherung im Home-Office

Das wird heute unser Thema sein, nachdem wir uns im ersten Teil des Interviews etwas verplaudert hatten. Daher freuen wir uns auf den zweiten Teil.

Gerade beim Thema gesetzliche Unfallversicherung im Home-Office findet sich doch der eine oder andere Fallstrick.

Das Corona-Interview mit Patrick von Mammen – Teil II

Wir haben daher nach einmal Patrick von Mammen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei hbc Anwälte in Nürnberg gefragt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, wenn auch bei in der eigenen Firma in Zeiten von Corona Home-Office eingeführt wird.

Corona und das Recht auf Home-Office

rauch.zeichen: Manche Dinge bürgern sich ja ein. Es gibt Firmen, die Ihre Mitarbeiter langsam wieder aus dem Home-Office zurück holen. Andere beginnen gerade erst damit, hier tätig zu werden. Mitarbeiter fühlen sich im Home-Office so wohl, die Arbeit klappt hervorragend. Manche sehnen sich ga.r nicht mehr nach Ihrem Büro. Was ist also, wenn die Mitarbeiter nicht mehr an den Arbeitsplatz im Büro zurückkommen wollen?

Patrick von Mammen: Bislang gibt es kein Recht auf die Einrichtung eines Home-Office Arbeitsplatzes. Ob diese Aussage zum Jahresende 2020 noch Gültigkeit haben wird, bleibt angesichts der politischen Diskussion um die Einführung eines Anspruchs auf einen Home-Office Arbeitsplatz abzuwarten.

In diesem Zusammenhang wird der Gesetzgeber jedoch auch die Fragen rund um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (gUV) mitregeln müssen. Denn bisher ist dieser nur eingeschränkt und unvollständig gegeben.


Ohne schriftliche Regelung zur Begründung eines Home-Office-Arbeitsplatzes und ohne Regelung der Voraussetzungen, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Möglichkeit wieder eingeschränkt werden kann, bleiben nur das Direktionsrecht des Arbeitgebers, oder aber eine Änderungskündigung.

Home-Office und die gesetzliche Unfallversicherung

rauch.zeichen: Das ist ein interessanter Punkt. Wir haben gehört, dass sich Arbeitgeber ganz schön in die Nesseln setzen können. Normalerweise müsste sich ein Arbeitgeber davon überzeugen, dass der Arbeitsplatz im Home-Office im Sinne des Arbeitsschutzes ausgestaltet ist. Auch scheint die Abgrenzung zwischen der Tätigkeit zu Hause (Wäsche waschen) und der Arbeit nicht ganz klar. Was hat das für Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?

Patrick von Mammen: Während bei Unfällen am „normalen“ Arbeitsplatz die gesetzliche Unfallversicherung (gUV) einspringt und auch für Wegeunfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause aufkommt, ist dies im Home-Office zumindest problematisch. Hierdurch können sich für den Arbeitnehmer Nachteile ergeben, da das Leistungsspektrum der gUV mit Verletztengeld, Übernahme von Rehamaßnahmen und eine Verletztenrente sehr groß ist.

Im Home-Office ergeben sich jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten, wann ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt und wann nicht.

Das Bundessozialgericht (BSG), Az B2 U 19/18 R entschied jüngst in der Verhandlung vom 30.01.2020, dass es sich bei einem Sturz mit dem Rad vom Kindergarten zurück nach Hause an den „Home-Office“ Arbeitsplatz um keinen Wegeunfall handelt.


Bei einem „normalen“ Büroarbeitsplatz wäre dieser Weg Wohnung-Kita-Büro aber mitversichert gewesen und ein Wegeunfall.

Noch ein Beispiel: Wenn sich das Home-Office im Keller befindet, müsste der Versicherte bei einem Sturz auf der Kellertreppe beweisen, dass der Weg dorthin zurück gelegt wurde, um zu arbeiten und nicht, um z.B. Vorräte aus dem Keller zu holen.

Nach der Rechtsprechung des BSG, Az.B2 U 8/17 R vom 27.11.2018 muss der Geschädigte den für sich günstigen Umstand, nämlich im Sinne des Betriebes den Weg innerhalb der eigenen vier Wände zurück gelegt zu haben, beweisen.

Arbeitgeber sollten vorausschauend handeln

rauch.zeichen: Sollte ein Arbeitgeber nun handeln? Was könnte er tun, um seine „Haftung“, wenn es diese denn überhaupt gibt, zu minimieren?

Patrick von Mammen: Vor dem genannten Hintergrund ist aus Sicht des Arbeitgebers der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für die im Home-Office tätigen Mitarbeiter die sich an den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung orientiert, sicher sinnvoll.

Hier eine kurze Zwischeninformation: eine ausführliche Beratung zur betrieblichen und privaten Unfallversicherung erhalten Sie natürlich bei uns. Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten am Ende dieses Artikels.

Rechtsschutzversicherer fürchten massive Kosten und Schäden.

rauch.zeichen: Glauben Sie, dass Kurzarbeit und Home-Office dazu führen werden, dass sich mehr Arbeitsnehmer anwaltlich vertreten lassen müssen?

Patrick von Mammen: Ich meine, dass der Beratungsbedarf im Bereich des Kurzarbeitergeldes (KuG) überschaubar ist, da über die Agentur für Arbeit gute Aufklärung sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer betrieben wird. Durch die mediale Präsenz und die Diskussion über die Anhebung des KuG auf bis zu 87% ab Mai ist der Anlass, einen Anwalt hierzu aufzusuchen, überschaubar.

Ich sehe eher beim Thema Home-Office zu einem späteren Zeitpunkt Beratungsbedarf – und zwar dann, wenn die Krise vorbei ist und die Arbeitgeber dazu übergehen sollten, die Mitarbeiter wieder ins Büro zu holen. Dann ist es durchaus möglich, dass der eine oder andere Mitarbeiter die Arbeit zu Hause besser findet.

Hier konkurrieren dann individuelle Selbstbestimmung des Arbeitsnehmers einerseits und das Direktionsrecht des Arbeitgebers, der den Arbeitsort und die Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen bestimmt, miteinander. Auch hier sollten nachträglich noch Home-Office Vereinbarungen geschlossen werden, wenn diese aufgrund der Corona-Krise vorab nur mündlich geschlossen wurden.

rauch.zeichen: Wir bedanken uns für die interessanten Antworten zum Thema Home-Office. Bitte bleiben Sie gesund!

Wir möchten grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass eine Rechtsschutzversicherung im Falle eines Falles finanzielle Unterstützung bietet.

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