Seit dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Italien (Südtirol) im in Besitz einer Haftpflicht-Versicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Die gängigsten Privathaftpflicht-Versicherungen decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.
Die Home-Office-Falle Arbeitnehmer
Damit die Home-Office-Falle für Arbeitnehmer nicht zuschnappt, schaffen private Versicherungen Abhilfe. Welche das sind, verraten wir gerne!
Forderungsausfalldeckung – oder wenn der Schädiger nicht zahlen kann
Die Forderungsaufalldeckung springt dann ein, wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden und dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Zum Beispiel, weil er selbst nicht versichert ist und kein Geld hat.