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Italien (Südtirol) verlangt eine Haftpflicht-Versicherung von Wintersportlern – was bedeutet das genau?

Seit dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Italien (Südtirol) im Besitz einer Haftpflicht-Versicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Die gängigsten Privathaftpflicht-Versicherungen decken den Bereich “Wintersport” bereits ab – es empfiehlt sich trotzdem, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären.

Das neue „Pistensicherheitsgesetz“ schreibt seit dem 01.01.2022 neue Regeln für Wintersportler vor. Es handelt sich dabei um die Gesetzesdekrete Nr. 40 und 73/2021, die das alte Gesetz von 2003 ablösen. Als sogenanntes Rahmengesetz gilt es auch für alle spezifischen südtiroler Bestimmungen zur Sicherheit auf den Ski- und Rodelpisten. Die entsprechenden Texte sind leider nur in italienischer Sprache verfügbar.

Doch was gilt denn nun überhaupt? Wir haben uns für Sie schlau gemacht.

Welche Regeln gelten jetzt im Rahmen des Pistensicherheitsgesetzes?

Skifahren ist und bleibt ein äußerst beliebter Wintersport. Jedes Jahr sind allein in Österreich, der Schweiz und Italien mehr als 20 Millionen Wintersportler auf dem Brett bzw. den Brettern unterwegs. Weil etwa ein Drittel aller Sportunfälle beim Skifahren passieren und die Entschädigungszahlungen nicht immer gesichert sind, hat Italien – im speziellen Südtirol – jetzt reagiert und verlangt von den Touristen eine Absicherung in Form einer Haftpflicht-Versicherung für Sach- und Personenschäden.

Achtung: viele Versicherer behaupten nun: „Ohne einen Nachweis dürfen Sportler nicht auf die Piste.“ Manch eine Zeitung – wie das Online-Portal nordbayern.de – machen sogar Panik und schreiben von einem Bußgeld-Schock.

Skifahren macht mit Haftpflicht-Versicherung in Südtirol mehr Spaß

Aber was ist denn nun korrekt? Was muss ein Skifahrer nun beachten?

Folgende Punkte sind – neben den allgemeinen Pistenregeln – beim Ski- oder Snowboardfahren in Italien seit dem 01.01.2022 zu berücksichtigen:

  • Helmpflicht
    Die Helmpflicht gilt für alle Skifahrer bis 18 Jahre (nicht wie bisher bis 14 Jahre). Dieser muss CE-zertifiziert sein.
  • Haftpflichtversicherung
    Alle Pistennutzer in Italien (Südtirol) müssen eine Haftpflicht-Versicherung haben, welche Schäden abdeckt, die Skifahrer einem Dritten zufügen, z.B. durch einen Unfall. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld bzw. einer Bearbeitungsgebühr von EUR 100 bis EUR 150 rechnen.

    Es ist zu empfehlen, einen entsprechenden Versicherungsnachweis in deutscher und englischer Sprache mitzuführen. Nicht alle Versicherer stellen diesen Nachweis gerne aus. Zudem ist auch nicht bestätigt, welche bestimmten Informationen dieser Nachweis enthalten muss. Besser wäre es, die Bestätigung auch in Italienisch zu haben.

    Ein uns bekannter Versicherer will diese Bestätigungen per Whatsapp an seine Kunden senden. Unserer Meinung nach ist das „eher nicht“ rechtssicher – sondern der Versuch, die Handynummer zu Werbezwecken zu nutzen. Führen Sie besser je Person den entsprechenden Nachweis in Papierform oder als PDF auf dem Smartphone mit. Denken Sie an den vollen Akku!
  • Alkohol
    Wer mit mehr als 0,5‰ auf der Piste unterwegs ist, muss mit einer Strafe von EUR 250 bis EUR 1.000 rechnen. Ab 0,8‰ handelt es sich um eine Straftat!

Eine Kurzinformation zum Thema findet sich beispielsweise auf der Homepage des Skigebietes Kronplatz oder auf Dolomiti Superski. Wichtig: die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterliegt allein den Behörden.

Die Betreiber von Skigebieten sind lediglich dazu verpflichtet, den Kunden eine solche Haftpflichtversicherung beim Kauf des Skipasses anzubieten.

Für alle Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) besteht eine sogenannte Sporthaftpflichtversicherung. Eine Bestätigung können sich Mitglieder des DAV auf dieser Seite herunterladen. In diesem Fall ist zubeachten, dass diese Bestätigung nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises gültig ist. Es handelt sich zudem um eine sog. Subsidiärdeckung, die nur im Wintersport (und eingeschränkt) gilt. Auch die namentliche Nennung ist hier nicht enthalten.

Unser Tipp für alle Wintersportler – nicht nur in Südtirol: eine Haftpflicht-Versicherung allein reicht nicht aus!

Da bei Ski- oder Snowboardunfällen die Haftungsfrage oft nicht zu 100% klar ist, empfehlen wir allen Wintersportlern dringend den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Informationen dazu finden Sie natürlich auf unseren Informationsseiten. Wer wissen möchte, wie die Unfallversicherung zur Kapitalanlage wird, dem empfehlen wir wärmstens unseren Blog-Beitrag.

Auf Nummer sicher gehen

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per Mail oder Whatsapp: Wir beschaffen Ihnen gerne den entsprechenden Versicherungsnachweis! Ein Neuabschluss einer Police ist meist nicht erforderlich.

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