Fünf Sterne für die Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Haftpflichtversicherung überhaupt, denn sie sichert Sie in Ihrem alltäglichen Leben ab. Wovor? Vor Ansprüchen Dritter, wenn Sie diesen versehentlich einen Schaden zufügen.

Die Gefahr, eine andere Person unabsichtlich in Gesundheit oder Besitz zu schädigen, ist immer gegeben. Schnell ist das Glas Rotwein umgestoßen und der teure Perserteppich von Freunden muss professionell gereinigt werden – das kann ganz schön kostspielig werden.

Haben Sie bereits ein (eventuell sogar geliehenes) Auto im Stress falsch betankt? Dann wissen Sie ja von den hohen Kosten, die anfallen können.

Betankungsschäden sind allerdings nicht in jeder Privat-Haftpflicht enthalten!

Der berühmte Elefant im Porzellanladen

Wofür brauche ich eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Die Privat-Haftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie im Falle von (un-)berechtigten Schadensersatzansprüchen abgesichert sind. Dabei sind ihre drei Hauptaufgaben:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt und im Rahmen der Versicherungsbedingungen sind
  • die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

Lesen Sie dazu mehr in unserer Rubrik Haftpflichtversicherung.

Was sollten Sie beim Abschluss beachten?

Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens EUR 10.000.000 gewählt werden, wobei wir eine noch höhere Summe empfehlen. Moderne Versicherer zeichnen sogar EUR 20.000.000 oder EUR 50.000.000 – und das bei einem nicht unbedingt höheren Beitrag.

Weiterhin gibt es viele Anpassungsmöglichkeiten an Ihr Leben – so ist der versicherte Personenkreis, sowie der Versicherungsumfang individuell anpassbar. Der Verlust von Schlüsseln oder das Fliegen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen ist mitversicherbar. Wussten Sie überhaupt, dass diese „Spielzeuge“ der Versicherungspflicht unterliegen?

Oft ist sogar viel mehr „drin“ als gedacht. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf.

Fallbeispiele Privat-Haftpflicht

Sie kaufen Ihrem 9-jährigen Sohn zum Geburtstag eine kleine, motorbetriebene Drohne für den Gebrauch im heimischen Garten. Der Sohnemann schnappt sich heimlich das Fluggerät und lässt es ohne Ihre Aufsicht in der Nachbarschaft steigen.

Durch einen Windstoß verliert der Junge die Kontrolle über die Drohne, diese stürzt unglücklich auf einen fahrenden PKW. Der Fahrer verreisst vor Schreck das Steuer, überschlägt sich und kommt im Straßengraben zu stehen.

Verursachte Kosten:

Totalschaden am PKW, Abschleppkosten, Rettungswagen für den Fahrer, 2 Wochen Ausfall im Job wegen des entstandenen Schleudertraumas. In Summe: ca. EUR 15.000.

Sie trainieren ehrenamtlich die Bambini-Gruppe Ihres Fussballvereins. Als Sie kurz im Gespräch mit einem Mädchen sind, rennt eines der Kinder hinter dem Ball her auf die Straße.

Trotz einer Vollbremsung stürzt ein Radfahrer über den Jungen und bricht sich das Handgelenk. Die Fraktur ist kompliziert und der Herr kann seinen Beruf als Chirurg nicht weiter ausführen. Dem Kind ist wie durch ein Wunder nichts geschehen – doch Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt und sollen nun zahlen!

Verursachte Kosten: Reparatur des E-Bikes, Schmerzensgeld, Ersatz der gerissenen Kleidung des Radfahrers, Ansprüche aufgrund der Berufsunfähigkeit bis zur Rente – ca. EUR 3.000.000

Beim Kauf der neuen Waschmaschine wollten Sie sparen. Deswegen haben Sie das Gerät selbst angeschlossen. Da Sie jedoch kein nennenswertes handwerkliches Geschick, sowie eine ordentliche Portion Pech besitzen, rutscht der Zuleitungsschlauch und Wasser tritt aus. Sie bekommen davon erst Abends etwas mit – denn Sie sind den ganzen Tag im Büro und arbeiten.

Innerhalb weniger Minuten steht die Wohnung fast kniehoch unter Wasser, welches durch die Wände in die Wohnung des Mieters ein Stockwerk tiefer sickert. Dessen fast neue Einbauküche nimmt ernsthaft Schaden, es entsteht ein feucht-muffiger Geruch in der Wohnung.

Verursachte Kosten: Trockenlegung der Wohnung des Nachbarn, Ersatz des entstandenen Schadens an der Küche, Kosten für die Wäscherei, um den muffigen Geruch aus der Kleidung zu bekommen – ca. EUR 8.000

Sie mussten beim Lesen der Beispiele ein wenig schmunzeln? Auf den ersten Blick klingt das vielleicht unglaublich – tatsächlich sind diese Fälle so (oder ähnlich) bereits passiert.

Wussten Sie, wie schnell ein hoher Schaden entstehen kann? Überlegen Sie doch mal, wie lange Sie einen Schaden in Höhe von EUR 3.000.000 abzahlen müssten.

Mit einem Jahresbeitrag zwischen ca. EUR 60 und EUR 90 (Single-Tarif) oder EUR 100 bis EUR 150 (Familien-Tarif) können Sie sich finanziell absichern. Gerne nehmen wir Ihnen diese Sorge ab.

Zeit zu handeln!

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Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder unter 09120/6636 zur Verfügung.