Der „Neue“ auf Deutschlands Straßen
Neben den klimapolitischen Chancen hat der E-Scooter zusätzlich das Potential das Verkehrsaufkommen, sowie die Parksituation in den Städten zu entschärfen.
Viele der Tretroller sind zusammenklappbar und mit einem Gewicht von rund 15kg relativ handlich.
Zusätzlich wird noch diskutiert, ob der E-Scooter in den Verkehrsöffentlichen transportiert werden darf. Bald schon heisst es möglicherweise: Adieu stundenlange Parkplatzsuche!
Aber bei aller Euphorie: Der E-Scooter muss einige Voraussetzungen erfüllen und der Umgang ist leider nicht so „kinderleicht“, wie es auf den ersten Blick scheint. Hier gibt es einiges zu beachten. Welche Pflichten habe ich, wenn ich solch ein elektronisches Fahrzeug nutzen möchte? Welche Risiken bestehen im Umgang mit den sogenannten PLEV*s – und wie kann ich mich als Fahrer dagegen absichern?
Selbstverständlich haben wir uns auch zu diesem Thema informiert und sind mit Wissen und Rat stets an Ihrer Seite.
*PLEV = Personal Light Electric Vehicle (E-Roller, sowie Segways) – E-Scooter sind grundsätzlich von elektrisch betriebenen Mofas und Rollern zu unterscheiden und sollten nicht miteinander verwechselt werden! Auch fallen E-Skateboards, Hoverboards, Airwheels und Monowheels nicht in diese Kategorie und sind somit noch nicht für den Betrieb im Straßenverkehr zulässig.
Ich interessiere mich für einen E-Scooter – was muss ich dabei beachten?
Der E-Scooter unterliegt § 16 der StVZO und muss folgende Kriterien erfüllen, um im Straßenverkehr fahren zu dürfen:
- vorliegende Betriebserlaubnis bzw. Einzelabnahme
- maximale Geschwindigkeit bis 20km/h
- Pflicht-Bestandteile: Lenk- oder Haltestange, 2 von einander unabhängige Bremsen, Front- und Rückscheinwerfer, Rückstrahler, Seitenstrahler, Klingel/Warnsignal (Seitenspiegel, sowie optische Blinker sind optional – Handzeichen reichen als Abbiegesignal aus, ähnlich wie beim Fahrrad)
- für bereits gekaufte E-Scooter werden meist Nachrüstsets angeboten. Diese sind jedoch nicht billig und unterliegen der Pflicht der Einzelabnahme. Das kann teuer werden!
- Es besteht Versicherungspflicht – der Betrieb auf der Straße ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist strafbar! Die Versicherung wird durch einen Aufkleber, ähnlich einer Plakette, nachgewiesen.
Zusätzlich gilt: Ein E-Scooter darf bereits mit 14 Jahren und ohne Führerschein im Straßenverkehr geführt werden. Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht keine Helmpflicht.
Experten raten jedoch dringend dazu, sich unbedingt zu schützen.
Der E-Scooter darf nicht auf Gehwegen eingesetzt werden. Allein die Nutzung auf Fahrradwegen, -streifen und der normalen Fahrbahn sind legal. Es ist stets hintereinander zu fahren, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Wie beim Fahrrad auch sind vorhandene Verkehrszeichen und Ampeln zu achten. Der Transport einer zweiten Person ist nicht zulässig.
Was muss ich zum Thema E-Scooter Versicherung beachten?
Informationen, sowie ein Anfrageformular finden Sie hier.
Ausblick
Der E-Scooter bietet tolle Features und Chancen, aber auch Risiken, die Sie keinesfalls außer Acht lassen dürfen. Eine Unfallversicherung ist in unseren Augen definitiv ein „Must-have“! Falls Sie davon noch nicht entgültig überzeugt sein, sollten Sie folgenden Beitrag der WirtschaftsWoche lesen.
Die PLEVs stehen noch am Beginn und so wird der Einstieg vieler Leihdienste, sowie ein Rückgang der Preise erwartet. Ein wenig Geduld könnte sich also auszahlen.
In jedem Fall beraten wir Sie umfassend bereits vor Kauf. Damit sichern wir Sie optimal Sie optimal vor allen Risiken ab, die mit der Nutzung einhergehen!
Und Sie können die Fahrt genießen.
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, um mit uns in Verbindung zu treten.
Bildquelle: SFIO CRACHO auf stock.adobe.com