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Corona-Prämie in der bAV?
Und andere wichtige Fragen.

Krise, Pandemie oder Katastrophe? Unternehmer, die den Kopf in den Sand stecken, mag es sicherlich geben. Wir suchen jedoch lieber nach Lösungen. Wie können wir als Versicherungsmakler kreativ und aktiv unterstützen? Daher beschäftigen wir uns mit Themen, die Ihnen helfen, die Krise erfolgreich zu bewältigen.

Also stellen wir bereits jetzt die Fragen, die in den kommenden Wochen „nach Corona“ sicherlich häufiger gestellt werden.

  • Macht die Corona-Prämie in der Altersversorgung Sinn?
  • Sind Geschäftsführerversorgungen vor Insolvenz geschützt?
  • Wie kann man den Aufwand in der bAV minimieren?

Frank Eckert aus dem Hause SCIMUS Pensionsmanagement GmbH erläutert im zweiten Teil unseres Interviews warum die bAV als wichtigster Baustein ordentlich konzipiert sein muss und skizziert einige entscheidende Fehler, die man vermeiden sollte.

bAV und Corona - Frank Eckert ist der bAV Experte
Frank Eckert ist bAV Experte bei der Scimus Pensionsmanagement GmbH

Corona-Prämie in der bAV?

rauch.zeichen: Als wir gelesen haben, dass eine Corona-Prämie von bis zu EUR 1.500 möglich ist, haben wir uns natürlich gefragt: Ist das was für die betriebliche Alterversorgung (bAV)? Gerade in Zeiten von Kurzarbeit und Lohnverzicht ist es doch noch wichtiger Vorsorge zu treffen. Aber mit welchen Mitteln, wenn keine zur Verfügung stehen? Ist die Corona-Prämie in der bAV hier nicht eine Alternative?

Frank Eckert: Laut Bundesministerium für Finanzen können Arbeitgeber ihren Beschäftigten aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 EUR steuerfrei auszahlen.

Barzuschüsse und Sachbezüge sollen dabei möglich sein. Die Steuerfreiheit ergibt sich aus §3 Nr. 11 EStG, der bereits bisher unter weiteren Voraussetzungen Beihilfen und Unterstützungen steuerfrei stellt.


Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise kann allgemein unterstellt werden, dass für die Beihilfe und Unterstützung rechtfertigender Anlass (sonst z.B. Krankheits- oder Unglücksfälle) vorliegt.

Sonderleistungen, die Arbeitnehmer zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 erhalten, sind in diesem Zusammenhang begünstigte Zahlungen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.


Das bedeutet, dass eine Entgeltumwandlung ausgeschlossen ist.

Denn eine Entgeltumwandlung wird aus dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vorgenommen. Somit handelt es sich nicht um eine zusätzliche Prämie.

Eine „Umwidmung“ des Corona-Bonus in betriebliche Altersversorgung würde steuer- und sozialversicherungsfreie Bezüge zudem in ggf. steuer- und sozialversicherungspflichtige Altersleistungen umwandeln.

Daher macht es keinen Sinn, Corona-Prämien in die Altersvorsorgung zu geben – auch nicht als Arbeitgeberzuschuss! Zudem würde ein deratiges Handeln unserer Meinung nach auch den Grundgedanken dieser Maßnahme verfehlen.

Die Krise führt unter Umständen bei dem einen oder anderen Unternehmen zu einer schlechteren Liquidität und Versuchen, gegenzusteuern.

Corona deckt Schwächen in der Gestaltung
von Geschäftsführer-Versorgungen auf!

rauch.zeichen: Zu Beginn der Pandemie hat uns die eine oder andere Anfrage zur Reduzierung von Bezügen in der bAV erreicht – vor allem in Bezug auf Kurzarbeit. Dieses Thema haben wir ja im ersten Teil des Interviews bereits besprochen. Doch was ist, wenn es ans Eingemachte geht: Nämlich die Versorgung der Geschäftsführer. Oft bestehen z.B. U-Kassen-Verträge mit sehr hohen Absicherungen. Was ist, wenn diese nicht mehr bedient werden können?

Frank Eckert: Gerade als Geschäftsführer befindet man sich in einer sehr speziellen Situation, was das Thema Altersvorsorge betrifft. Häufig werden hier von fachlich nicht versierten Beratern irgendwelche Versicherungsverträge oder dergleichen abgeschlossen, dass man einfach nur den Kopf schütteln kann.

Einige der Fehler, die immer wieder zum Vorschein kommen:

  • fehlende Finanzierungsmittel
  • Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen nicht abgesichert
  • fehlende Gesellschafterbeschlüsse
  • nicht geregelte oder falsche Verpfändungen
  • mangelnde oder nicht vorhandene Abfindungsklauseln
  • fehlende Regelungen zur Berechnung der Ansprüche
  • keine Nachfolgeregelungen

Sollten Sie einen dieser Punkte mit „JA“ oder „weiß ich nicht“ beantworten, dann ist es dringend anzuraten, die Versorgung zu überprüfen.

Die Gründe, warum diese Punkte in 9 von 10 Fällen immer wieder auftauchen ist, dass der Abschluss eines Vertrages unabhängig von der Richtigkeit der oben aufgezählten Punkte trotzdem für den Vermittler funktioniert.

In vielen Fällen können hier noch mit einfachen Mitteln und ohne große Kosten zu verursachen die Lasten der Vergangenheit geheilt werden. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der sich bei dem einen oder anderen die Unsicherheit über den Fortbestand des Unternehmens breit macht, sollte man sich dringend an einen Experten wenden.

Die ganzheitliche Einrichtung eine bAV gehört in die Hände von Experten.
Und dann ist alles ganz easy.

rauch.zeichen.: Vermutlich wird es dem einen oder anderen Leser aufgrund der Komplexität doch etwas anders. Doch wir sind der Auffassung, dass man gerade jetzt das Thema bAV anpacken sollte. Dennoch gibt es immer wieder Einwände seitens der Arbeitgeber. Vor allem das Handling und die aufwändige Abwicklung werden häufig vorgeschoben, um etwas nicht zu tun. Welche Lösungen gibt es?

Frank Eckert: Viele Arbeitgeber haben nicht nur von einer Versicherungsgesellschaft einen Tarif in der betrieblichen Altersversorgung. Meist sind von vielen Versicherern viele unterschiedliche Tarife vorhanden. Daher ist es schwer hier noch den Durchblick zu behalten.

Einige Versicherer bieten hier Verwaltungslösungen für ihre eigenen Verträge. Hier stellen wir oft fest, dass diese Angebote der Versicherer nicht zufriedenstellend für den Arbeitgeber sind. So muss für jeden Versicherer ein Portal gepflegt und verwaltet werden. Die rechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber noch nicht mitberücksichtigt, ist das eine kaum zu lösende Aufgabe.

Als Arbeitgeber möchte man das Thema betriebliche Altersversorgung aber gerne als wirksames und personalkostenneutrales Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation nutzen. Daher ist es unerlässlich eine sichere, einfache und effiziente Lösung rund um die betriebliche Altersversorgung für den Betrieb zu haben.

Wir bieten mit unserer selbsterklärenden Verwaltungsplattform SCIMUS.digital die Lösung für alle Probleme rund um das Thema betriebliche Altersversorgung. Kein Geschäftsvorfall dauert länger als 2 Minuten und wenn er noch so komplex ist.

Der Arbeitgeber spart sich Personalkosten, erhöht die Effektivität seiner bestehenden Betriebsrenten und hat 24/7 papierlosen Zugriff auf alle seine Unterlagen. Wir begleiten die Arbeitnehmer vom Eintritt über die Betriebszugehörigkeit bis zum Ausscheiden und darüber hinaus. Das Ganze ist selbstverständich DSGVO-konform und im engen Austausch mit dem Steuerberater.

rauch.zeichen: Wir bedanken uns für das informative Gespräch. Für unsere Kunden, Mandanten und Interessenten stehen wir als Ansprechpartner in enger Kooperation mit SCIMUS gerne für weitere Fragen zu Verfügung.

Bildquellen: Coloures-pic auf stock.adobe.com, Frank Eckert (privat), Scimus Pensionsmanagement