Frank Eckert erläutert im ersten Teil unseres Interviews die wichtigsten Auswirkungen der Kurzarbeit auf die bAV.
Frank Eckert erläutert im ersten Teil unseres Interviews die wichtigsten Auswirkungen der Kurzarbeit auf die bAV.
Die Krankentagegeldversicherung ist für privatversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige eine essentielle Ergänzung zur Absicherung der Finanzen.
Doch was tun, wenn die gesundheitliche Vorgeschichte schon etwas länger ist?
Gerade beim Thema gesetzliche Unfallversicherung im Home-Office findet sich doch der eine oder andere Fallstrick.
Was Arbeitgeber unbedingt beachten müssen, lesen Sie in unserem Corona-Interview!
Viele Unternehmen haben für den Großteil Ihrer Mitarbeiter Home-Office-Arbeitsplätze eingerichtet – andere müssen einen Teil Ihrer Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Vor allem kleine Unternehmer werden die eine oder andere rechtliche Hürde nicht kennen und sind völlig auf sich alleine gestellt.
Wir haben daher Patrick von Mammen, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Hofbeck und Collegen in Nürnberg gefragt, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, wenn in Zeiten von Corona Kurzarbeit oder Home-Office eingeführt werden.
Ganz im Ernst: jeder kennt irgendeinen, der sich im Laufe seines Lebens irgendwann und irgendwie verletzt hat. Meistens ein Kreuzbandriss.
Und das sind nur die ganz Verrückten, die jedes Wochenende in der Halle oder auf dem Platz stehen. Dazu kommen noch die vielen Gelegenheitssportler, die sich im Winter unbehelmt Berghänge herunter stürzen oder sich beim Aprés-Rodeln Willy-geschwängert in den Eiskanal stürzen.
Und dabei passieren statistisch gesehen 94% aller Unfälle in der Freizeit.
Aber wie funktioniert eine Unfallversicherung als Kapitalanlage?