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Der Versicherer lehnt die Schadenzahlung ab – und nun?

Was man im Schadenfall alles richtig oder falsch machen kann, berichtet das renommierte Fachmagazin Cash.online. Das ist ein sehr interessanter Bericht, den man sich gerne zu Gemüte führen kann.

Für Laien sehr spannend – für Experten an der einen oder anderen Stelle mit sehr fragwürdigen Pauschalaussagen.

„Notreparaturen“: diese sind grundsätzlich immer sofort und umgehend auszuführen, wenn – und das ist wichtig – dadurch weiterer Schaden verhindert werden kann und das Schadenbild ausreichend dokumentiert wird, sodass der Schadenhergang und der Schadenumfang nachvollziehbar bleiben.

Nicht jeder Schaden wird von einer Gesellschaft selbst begutachtet. Viele Gesellschaften haben gar keine eigenen Gutachter (mehr). Das nur am Rande. Keine Gesellschaft wird bei einem Schaden von weniger als EUR 1.000 einen Sachverständigen schicken – das sind Kosten, die keiner braucht und sich nur auf die Versicherungsprämien niederschlagen.

Es spricht jedoch nichts dagegen vor der Reparatur nachzufragen, ob eine Gesellschaft einen Sachverständigen beauftragen möchte. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Schaden über EUR 3.000 liegt oder der Schadenhergang nicht sauber nachvollziehbar ist – oder es sich möglichweise um ein nicht versichertes Ereignis oder einen nicht versicherten Schaden handelt.

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?

Sachverständigenkosten: diese werden – je nach Versicherungvertrag – ab einer bestimmten Schadenhöhe sehr wohl übernommen, auch wenn der Versicherungsnehmer diesen selbst beauftragt.

Fiktive Abrechnung: das soll sich lohnen, um einem Prozess aus dem Weg zu gehen? Bei einer fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, weil sie nicht anfällt. Zudem werden in der Regel zumindest auf die kalkulierten Lohnkosten 30% Abzug einbehalten, weil – richtig – sie ja nicht anfallen. Bei einer Eigenleistung sind ja keine Lohnnebenkosten oder Steuern fällig.

Wenn ein Versicherungsnehmer zu Recht eine Entschädigung fordert, dann muss sie auch fließen. Dennoch macht es macht in manchen Fällen Sinn, eine Pauschalabfindung zu verhandeln.

Im Großen und Ganzen ist dieser Artikel wieder mal wieder ein Beispiel dafür, warum es sich lohnt, mit Experten und nicht mit Spezialisten zusammen zu arbeiten. Verlassen Sie sich nicht auf eine blinde Recherche im Internet.

Ein Versicherungsmakler kennt in der Regel die zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und weiß, was im Schadenfall zu tun ist und was geltend gemacht werden kann.

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