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Was passiert, wenn der Schädiger keine Haftpflicht hat?

Was haben Rechtsschutz und Haftpflicht gemeinsam? Die Haftpflichtversicherung ist vielen bekannt und verbreitet. Sie sichert uns ab, wenn wir Dritten einen Schaden zufügen. Doch was passiert, wenn wir selbst einen Schaden erleiden? In solchen Fällen müssen wir hoffen, dass der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommt. Jedoch zeigt sich in der Praxis immer häufiger, dass die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kein Selbstläufer ist.

Betroffene müssen oft hart um ihre berechtigten Ansprüche kämpfen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Schadenersatz-Rechtsschutz ist essenziell, um für solche Situationen bestmöglich gewappnet zu sein. In unserem Fall des Monats der KS/Auxilia verläuft eine Kutschfahrt auf dem Pferdehof anders als erhofft. Frank J. und seine Familie erleiden einen Unfall und müssen Schadenersatzforderungen stellen.

Ist es jedoch einfach, diese durchzusetzen? Wird Frank J. und seine Familie ihre Ansprüche geltend machen und Schadenersatz erhalten? Was haben Rechtsschutz und Haftpflicht gemeinsam?

Wenn bei einer Kutschfahrt die Rechtsschutz-Versicherung plötzlich wichtig wird.

Das ist die wahre Geschichte

Frank J. plant mit seiner Familie einen Ausflug zum Pferdehof. Dort bucht er eine Kutschfahrt für sich, seine Frau und die beiden Töchter, die große Pferdefans sind. Die ganze Familie freut sich auf den Ausflug.

Auf dem Pferdehof starten drei Kutschen, wobei Frank J. und seine Familie in der hinteren Kutsche sitzen. Die Fahrt beginnt auf einer geteerten Straße und geht dann in einen Feldweg über. Die ersten beiden Kutschen passieren den Übergang problemlos und fahren weiter.

Jedoch scheut das Pferd der letzten Kutsche von Frank J. und seiner Familie plötzlich und geht durch. Daraufhin rast die Kutsche in die nächste Kurve und kippt um. Frank J. und seine Familie prallen auf den Boden und werden samt Kutsche noch ein Stück mitgeschleift. Die Familienmitglieder erleiden bei diesem Vorfall unterschiedlich schwere Verletzungen. Frank J. und seine beiden Töchter sind glücklicherweise nur mit Prellungen und Schürfwunden davongekommen. Die Mutter hat schwerere Verletzungen erlitten. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten und einer längeren Reha plant Frank J., Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Kutschenfahrer geltend zu machen.

Was ist als Geschädigter der richtige Weg in so einem Fall?

Leider ist Frank J. unsicher, wie er nun vorgehen soll. Glücklicherweise ist seine Familie bei KS/AUXILIA rechtsschutzversichert. Er hat sich zum Thema Rechtsschutz und Haftpflicht beraten lassen und entsprechenden Versicherungsschutz. Er kontaktiert die Versicherung bzw. seinen Versicherungsmakler und schildert den Vorfall auf dem Pferdehof.

Der Experte am Telefon erklärt ihm, was er nun tun sollte. Frank J. muss alle notwendigen Unterlagen und Beweise sammeln und sie zusammen mit einem Schreiben an die Gegenseite senden. Gesagt, getan. Doch die Gegenseite weigert sich zu zahlen. Frank J. ruft daher erneut bei KS/AUXILIA an und erhält eine Empfehlung für einen passenden Rechtsanwalt.

Da die Gegenseite außergerichtlich keiner Einigung zustimmt, erhebt der Anwalt Klage.

Insgesamt geht es für die Familienmitglieder um einen Betrag von EUR 281.000. Es waren sogar gerichtlich beauftragte Gutachter in der Sache nötig. Die Unfallursache und der Grad des Verschuldens der eigentlich sehr zuverlässigen und untadeligen Gegenseite lassen sich nicht ganz klären. Auch bezüglich der Verletzungen und ihrer Schwere sowie Auswirkungen gibt es Streitpunkte im Prozess.

Daher einigen sich die Parteien gerichtlich auf die Zahlung eines Gesamtbetrags von EUR 160.000.

Frank J. müsste fast EUR 16.000 von den angefallenen Anwalts-, Gutachten- und Gerichtskosten in Höhe von fast EUR 38.000 selbst tragen. In diesem Fall übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Summe für ihn.

Wie passen Rechtsschutz und Haftpflicht nun zusammen?

Was leistet die Rechtsschutz in diesem Fall?

Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz in allen Produkten enthalten, die den Privat-Bereich beinhalten.

Die Highlights des Privat-Rechtsschutz – sicher nur eine geringe Absicherung für einen Privatkunden:

  • Viele wichtige Leistungsarten, u.a. der Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern
  • Internet-Rechtsschutz für Streitigkeiten rund um Verträge, Urheberrechtsverstöße und Rufschädigungen
  • Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Warum ist eine Forderungsausfall-Deckung wichtig und wo gibt es diese?

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung, die Privatpersonen vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die sie anderen unbeabsichtigt zufügen könnten. Diese sollte eigentlich jeder haben. Wie greifen Rechtsschutz und Haftpflicht nun ineinander?

Du hast in der Geschichte erfahren, wie wichtig es sein kann, dass man seine eigenen Ansprüche durchsetzen kann. Dazu benötigt man die Rechtsschutzversicherung. Doch oft ist mit einem Urteil die Angelegenheit nicht aus der Welt. Doch was ist, wenn der Betreiber der Kutsche keine Haftpflichtversicherung hat und zahlungsunfähig ist?

Eine Schlüsselkomponente der Haftpflichtversicherung ist die Forderungsausfall-Deckung.

Wenn Du Opfer eines Schadens wirst und die verantwortliche Person eben keine Haftpflichtversicherung hat und zahlungsunfähig ist, übernimmt die eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten bis zur Höhe ihrer Forderungsausfall-Deckung.

Eine Forderungsausfall-Deckung ist daher ein besonders wertvoller Einschluss in der Privat-Haftpflicht. Sie stellt sicher, dass Du im Falle eines Schadens, für den eine andere Partei verantwortlich ist, nicht auf den Kosten sitzenbleibst. Ohne diese Deckung musst Du selbst versuchen, den Schadensersatz von der verantwortlichen Person einzufordern. Das kann oft zeitaufwändig und erfolglos sein, insbesondere wenn diese zahlungsunfähig ist.

Und das Ganze, obwohl eine rechtskräftige Forderung Deinerseits besteht.

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Urheber der wahren Geschichte ist die KS/Auxilia, KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V., Uhlandstraße 7, 80336 München. Wir haben den Text geglättet.
Foto: stock.adobe.com / tky15_lenz

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