Mit der Krankentagegeld-Versicherung sichern Sie Ihr Einkommen bei längerer Krankheit ab

Bei der Krankentagegeld-Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung für Erwerbstätige. Sie gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer wie auch für Selbstständige und sichert den gewohnten Lebensstandard bei krankheitsbedingten Einkommens – und Einnahmeverlusten ab.

Drei Punkte, die Sie wissen sollten:
  • Die Höhe des Tagessatzes ist individuell wähl- und anpassbar, jedoch darf das gewöhnliche Nettoeinkommen nicht überschritten werden.
  • Wie viel Krankentagegeld Sie brauchen, hängt von Ihren monatlichen Ausgaben ab.
  • Sie müssen keineswegs Ihr gesamtes Nettoeinkommen absichern, wenn Sie über Spielraum verfügen.

Unser Tipp: machen Sie einen Haushaltsplan.
Wieviel Einkommen benötigen Sie tatsächlich im Worst-Case?

Achtung! Zwei Begriffe geraten leicht durcheinander: Krankengeld und Krankentagegeld. Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Das Krankentagegeld von einer privaten Versicherung.

Wer voll privatversichert ist, bekommt kein Krankengeld und braucht deswegen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld!

Welche Versorgungslücken drohen?

Als Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Danach bekommen Sie das gesetzliche Krankengeld. Doch dieses beträgt lediglich ca. 80% Ihres Nettoeinkommens.

Schnell entsteht hier eine Lücke. Das können Sie verhindern!

Bei einem Nettoeinkommen von ca. EUR 2.100 beträgt das Krankengeld nach Abzug der Abgaben ca. EUR 1.660. Somit fehlen Ihnen knapp EUR 440! Können Sie das verschmerzen? Ein Krankentagegeld mit einem Tagessatz von EUR 15,00 gleicht Ihre finanzielle Situation aus.

Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 4.537,50 (Stand: 2020), sollten Sie sich diese Versicherung dringend ansehen. Die Versorgungslücke von ca. 20% wird mit steigendem Einkommen nämlich immer größer. Denn mehr als 2.793,00 EUR Krankengeld erhalten Sie dann nicht!

In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie ebenso 6 Wochen eine Lohnfortzahlung über 100% Ihres Gehalts. Ab dem 43. Krankheitstag haben privat Versicherte oft kein Einkommen mehr.

Ihr Verdienstausfall beträgt 100 Prozent.

Für Sie ist eine Krankentagegeld-Versicherung unverzichtbar!

Als Selbstständiger erhalten Sie im Gegensatz zu Arbeitnehmern bei Krankheit keine Lohnfortzahlungen. Liegen Sie krank im Bett, dann bleibt das Konto leer.

Aufgrund dessen sehen wir eine Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige als obligatorisch an. Sie wählen, ab wann die Versicherung zahlt. Mögliche Karenzzeiten sind 7, 14, 21, 28 oder 42 Tage.

Für Beamte ist eine Krankentagegeld-Versicherung unnötig, da ihr Dienstherr die Bezüge auch im Krankheitsfall ohne bestimmte Frist weiterbezahlt.

Eine Dienstunfähigkeits-Versicherung ist jedoch ratsam.

Das Krankentagegeld und die Berufsunfähigkeit

Das Krankentagegeld wird solange gezahlt, wie der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, können Sie Ihren Beruf nur vorübergehend nicht ausüben.

Wer berufsunfähig ist, kann den Beruf auf nicht absehbare Zeit nicht mehr ausüben – zum Beispiel wegen bleibender Gesundheitsschäden.

Aufgrund dessen empfehlen wir jedem den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Die Krankentagegeld-Versicherung greift übrigens nicht bei Betriebsunterbrechungen. Oftmals sind auch Kuren und Reha-Behandlungen nicht versichert – hier gibt es aber Unterschiede. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich!

Und was passiert, wenn sich etwas ändert?

Die Krankentagegeld-Versicherung bietet die Möglichkeit, bei Einkommensänderungen den Tagessatz anzupassen, ohne erneute Gesundheitsfragen auszulösen.

Von einer voreiligen Kündigung oder häufigem Anbieterwechsel, raten wir dringend ab. Gerne gehen wir in einem persönlichen Gespräch darauf ein und finden eine passende Lösung für Sie.

Zeit zu handeln!

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Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder unter 09120/6636 zur Verfügung.