Spendieren Sie Ihrem Haus
mit der Wohngebäudeversicherung ein „zweites Dach“.
Ihr Haus ist nicht nur ein Platz zum Schlafen, sondern ein Zuhause für Sie und Ihre Familie. Deswegen haben Sie auch viel investiert: Zeit, Nerven und viel, viel Geld. Eventuell auch fremdes, geliehenes Geld. Daher gilt es diesen Invest mit der Wohngebäudeversicherung zu erhalten und abzusichern.
Es geht aber auch um Ihren Geldbeutel: Schäden an Wohneigentum sind oftmals sehr schnell sehr teuer – und gefährden damit die Existenz. So müssen Sie im Ernstfall nicht nur die Raten weiter bedienen, sondern auch den Schaden tragen. Doch das muss nicht sein!
Wir wollen Ihnen keineswegs Angst machen, jedoch halten wir die Wohngebäudeversicherung für eine unverzichtbare Absicherung Ihres Eigentums.
Ihr Vorteil: die „Haus-zurück-Garantie“!

Mein Haus, mein Hof, meine Garage, mein Zaun?
Meine Wohngebäudeversicherung!
Aber wie viel Wert sollte man absichern? Nimmt man dafür den Kauf- oder den Zeitwert? Kann man das selbst festlegen?
Weder noch!
In einer Wohngebäudeversicherung können folgende Bestandteile abgesichert werden:
Wohnhaus
fest verbautes Zubehör wie Markisen, Dachantennen
Einfriedungen, Zäune, Hecken
Carport und Garagen
kleine Gartenhäuschen
Schwimmbecken
…und vieles mehr! Kommen Sie auf uns zu!
Damit Sie sich hier keine Zahl ausdenken müssen, gibt es die Gebäudewertermittlung. Diese garantiert, dass der tatsächliche Wert korrekt angegeben und versichert wird. Ansonsten bleiben Sie im Fall einer Unterversicherung auf einem Teil der Kosten sitzen. Hier sollte also wirklich der Profi ran!
Unser Service Gebäude-Plus zum Thema Wohngebäudeversicherung
Gerne übernehmen wir die Wertermittlung für Sie. Weiterhin bieten wir Ihnen (Vor-Ort-)Unterstützung im Schadensfall an und helfen bei Regulierung und Leistungsabrechnung.
Unsere Gebäudewertermittlung mittels Programm unterstützter, professioneller Analyse zur Vermeidung einer Unterversicherung ist Bestandteil unseres Servicepakets Premium. (Ohne Servicepaket: Abrechnung gemäß unserer Gebührenordnung)
Kostenfrei – aber nicht umsonst – ist die Nachermittlung mittels Wertermittlungsbogen!
Bei welchen Schäden leistet die Wohngebäudeversicherung?
Beim Leistungsumfang gilt es, genau hinzusehen. Denn viele Versicherungen haben vertragliche Höchstentschädigungsgrenzen oder Selbstbehalte für so manchen Schaden gestrickt. Das kann Ihnen auf die Füsse fallen.
Feuerschäden
Brand, Blitzschlag, Detonation, Explosion
Schäden durch Blindgänger aus dem I. + II. Weltkrieg
Überspannungsschäden
Schäden durch Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidriges Leitungswasser
Rohrbruch von Wasserleitungen und Heizungsrohren, sowie Wasserableitungen im Gebäude
Sturmschäden
Schäden durch Sturm ab vertraglich vereinbarter Sturmstärke
Hagelschäden
optional: Zusatzbaustein Elementarschäden
Überschwemmung/Rückstau nach Starkregen, Erdsenkung/-fall/-rutsch, Schneedruck und Lawinen, Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern
Unser Tipp: die gleitende Neuwertversicherung
Sie bietet zuverlässigen Schutz vor Preissteigerungen. Denn sie passt den Versicherungsschutz den veränderten Baupreisen an. Damit versichern Sie nicht den Wert, den der Handwerker 1996 gekostet hat. Der Schaden wird vollumfänglich zum aktuellen Neuwert ersetzt.
Dazu zählen im Übrigen nicht nur die Kosten für die Reparatur, sondern auch für den kompletten Wiederaufbau (wenn nötig) und Baunebenkosten (z.B. für den Architekten).
Die Unterversicherung ist eine Selbstbeteiligung, deren Höhe man erst im Schadenfall erfährt.
von einem weisen Versicherungsmakler aus dem Kollegenkreis
Es gibt fast 2.000.000 Schäden
in der Wohngebäudeversicherung – pro Jahr!
Die Wohngebäudeversicherung trägt nicht nur die Kosten für die Wiederinstandsetzung des Gebäudes.
Sollte Ihr Zuhause unbewohnbar sein für eine vorrübergehende Zeit übernimmt der Versicherer die Hotelkosten. Sind die vier Wände vermietet und können aufgrund des Schadens nicht weiter bewohnt werden, so trägt die Versicherung den Mietausfall. Bis der Schaden behoben ist, im Rahmen der Versicherungsbedingungen.
Achtung: Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Wenn Ihnen beim Öffnen der Haustüre das Leitungswasser bereits im Hausflur begegnet, sollten Sie alle nötigen Vorkehrungen treffen, um weitere Schäden zu verhindern. Das kann zum Beispiel sein, die Wasserversorgung zu unterbrechen und sofort einen fachkundigen Monteur/Notdienst zu kontaktieren.

Nicht versichert sind im übrigen Einrichtungsgegenstände und persönlicher Besitz. Daher raten wir zu einer Hausratversicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr ergänzen sie sich und bieten somit einen 360-Grad-Schutz für Ihr Haus und dessen Inhalt.
Was die Wohngebäudeversicherung nicht leistet, ist der Ausfall von Kreditraten. Daher raten wir immer dazu Kredite mit einer Risikolebensversicherung abzusichern.
Zeit zu handeln!
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder unter 09120/6636 zur Verfügung.