Die Haftpflichtversicherung schützt Ihr Eigentum!
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 823:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Konkret bedeutet das: wer einem anderen einen Schaden zufügt, gewollt oder ungewollt, der muss ihn ersetzen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Sie den Schaden sofort begleichen könnten oder nicht.

Was bedeutet das für Sie?
Die Schädigung eines Dritten ist schnell passiert. Dabei muss nicht immer gleich mit dem Schlimmsten gerechnet werden. Doch im “Worst Case” steht sogar Ihre Existenz auf dem Spiel. Denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen heute, in Zukunft und in unbegrenzter Höhe!
Welche Haftungsarten gibt es?
Verschuldenshaftung
aus BGB §823 (1), §832 BGB oder §836 BGB – bei schuldhaftem Verhalten, z.B.
- ein Zusammenstoß auf der Skipiste aus Unachtsamkeit
- wenn Sie auf dem Radweg jemanden „überfahren“
- Sie kommen Ihren Aufsichtspflichten gegenüber Ihren deliktunfähigen Kindern nicht nach und diese zerkratzen das neue Auto des Nachbarn
Gefährdungshaftung
aus §833 BGB oder §22 WHG – verschuldensunabhängig, z.B.
- Ihr Öltank läuft aus, dabei wird Trinkwasser verschmutzt
- wenn Ihr Hund den Briefträger beißt
- beim Betrieb einer Drohne oder eines Motorbootes entsteht einem Dritten ein Schaden
Mögliche Kosten
- Personenschäden sind beispielsweise die Behandlung, ein Aufenthalt im Krankenhaus, Schmerzensgeld oder gar Renten.
- Sachschäden sind dagegen Kosten für Reparatur oder Renovierung, sowie Wertersatz oder Wertminderung.
- Durch Ihr Verschulden entsteht ein Verdienstausfall, entgangener Gewinn oder Nutzungsausfall. Das sind (unechte) Vermögensschäden.
Was leistet die private Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- und Sachschäden, als auch Schäden am Vermögen ab. Dies gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die alle Risiken abdeckt. Aufgrund von verschiedenen Risiken und der unterschiedlichen Haftungsarten, unterscheidet man im privaten Bereich:
Privat-Haftpflichtversicherung (PHV)
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Haftpflichtversicherung überhaupt, denn sie sichert Ihren Alltag ab. Die Gefahr, eine andere Person unabsichtlich in Gesundheit oder Besitz zu schädigen, ist immer gegeben.
Schnell ist das Glas Rotwein umgestoßen und der teure Araber-Teppich von Freunden muss professionell gereinigt werden – das kann ganz schön teuer werden. Haben Sie bereits ein (eventuell sogar geliehenes) Auto im Stress falsch betankt? Dann wissen Sie von den hohen Kosten.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung (THV)
Grundsätzlich ist das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen oder Vögeln sowie gezähmten Kleintieren wie Frettchen, Hamster oder Chinchillas und dadurch entstehende Schäden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Aber Achtung: Ausgenommen davon sind folgende Tiere, die unbedingt versichert werden müssen!
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HuG)
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).
Ein Risiko kann z.B. sein, wenn der Gehweg durch Schnee und Eis verschmutzt ist oder sich ein Dachziegel löst und Passanten verletzt werden.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen.
In diesem Fall sind Sie voll haftbar und dabei ist es völlig unerheblich, ob Sie ein Verschulden trifft.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neu-, Um- oder Anbau handelt.
Häufig ist dieser Versicherungsschutz bereits bis zu einer gewissen Summe in der Privathaftpflicht-Versicherung enthalten.
Photovoltaik: Betriebs-Haftpflichtversicherung
Sofern diese Risiken nicht durch bereits bestehende Versicherungen abgedeckt sind oder von Dritten getragen werden, erachten wir diesen Versicherungsschutz für dringend erforderlich.
Diese Versicherung kann auch im Rahmen Ihrer bereits bestehen Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Ist dies der Fall müssen Sie jedoch zusätzlich überprüfen, ob in Ihrem Vertrag eine Begrenzung der Leistung (z.B. 10 kWp) vorgesehen ist. Ist dies der Fall, müssen Sie eine separate Versicherung abschliessen.
Das Haftungsrisiko ist enorm!
Wir erklären Ihnen die Risiken und Nebenwirkungen Ihrer Tätigkeit im Detail.
Besondere Haftpflichtversicherungen für verschiedene Risiken
Besondere Haftpflicht-Versicherungen sollten Personen abschließen, die besonderen Hobbies nachgehen oder besondere Risiken betrieben.
Beispiele:
- Bootshaftpflicht für (un-)motorisierte Boote und Segelschiffe
- Flugsportarten/Fliegen mit Drohnen
- Haftpflicht für Motor- oder Rennsport
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Sie vor unberechtigten Forderungen Anderer und wehrt diese gegebenenfalls ab – oder sie bezahlt für Schäden, die Sie Andere zufügen (im Rahmen der Versicherungsbedingungen).
Zeit zu handeln!
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Gerne stehen wir Ihnen per Mail oder unter 09120/6636 zur Verfügung.