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7 Gründe, warum Ihre Privat-Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung beinhalten sollte.

Vorab: die Forderungsausfalldeckung ist mittlerweile ein fester Bestandteil der modernen Privat-Haftpflichtversicherung. Viele Menschen stellen ihre Privat-Haftpflicht nicht häufig genug auf den Prüfstand stellen oder bevorzugen Billig-Produkte und sparen an der falschen Stelle.

Ein regelmäßiger Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen lohnt sich (oder jemand, der das für Sie tut). Aber bitte erst zuende lesen und dann nachsehen! Danach können Sie sich immer noch an uns wenden.

Auf unserer Webseite finden Sie im Bereich Privat-Haftpflichtversicherung unter anderem die Information, dass 21% aller deutschen Haushalte keine eigene Haftpflichtversicherung haben. Sie könnten nun antworten: „Kann mir egal sein.“

Ja, richtig, das kann es theoretisch auch. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. In diesem Beitrag erläutern wir, was die Forderungsausfalldeckung ist und warum diese auch für Sie besonders wichtig ist!

Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie werden von einem Dritten, vielleicht sogar vorsätzlich, geschädigt. Sie gehen (zu Recht) davon aus, dass der Schaden bezahlt wird. Denn es ist zu 100% sicher, dass Sie Schadenersatz erhalten – der Fall ist eindeutig.

Und dann: Pustekuchen! Der Schädiger kann den Schadenersatz nicht leisten. Entweder weil er nicht versichert ist und kein Geld hat oder weil er vorsätzlich gehandelt hat.

Die Forderung fällt aus. Zum Glück sind Sie gut versichert: Die Forderungsausfalldeckung in Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung springt hier ein und sichert dieses Risiko ab.

Vorsätzliche Handlungen sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen!

Vorsätzliche Handlungen sind z.B. eine Körperverletzung. Das sind durch bewußte Handlungen herbeigeführte Schäden.

Beispiel Mord: die selbstständige Ehefrau und Mutter wird in einer Beziehungstat ermordet. Der zurückbleibenden Familie fehlt an Einkommen. Der Schaden wird auf EUR 3.000.000 festgesetzt. Das Gericht verurteilt den Täter natürlich dazu, den Schaden zu ersetzen – Doch wie soll er diesen Betrag jemals erwirtschaften, wenn er im Gefängnis sitzt?

Beispiel Körperverletzung: Sie geraten in eine Demonstration oder eine Schlägerei. Sicherlich nicht mit Absicht – aber Sie bekommen ordentlich eins auf die Mütze. Neben den Behandlungskosten und der zerissenen Jacke ist ggf. auch noch ein Einkommenausfall zu berücksichtigen. Der Schädiger ist eindeutig identifiziert, kann aber der Schaden finanziell nicht stemmen!

In diesem Fällen bringt Ihnen ein Urteil, das den Schädiger zum Schadenersatz verpflichtet, gar nichts. Denn diese hohen Schadensummen werden diese Personen nicht bezahlen können. Eine Versicherung wird aufgrund des Vorsatzauschlusses nicht einspringen. Sie bleiben auf dem finanziellen Schaden sitzen.

Das schlimmste ist: Dafür können Sie nichts! Sie waren zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort. Neben der psychischen Belastung bleibt Ihnen also auch noch ein wahnsinnig hoher finanzieller Schaden.

21% der deutschen Haushalte haben keine Private Haftpflichtversicherung!

Sie sind natürlich vorbildlich unterwegs. Sie schützen Ihr finanzielles Eigentum, wenn Sie versehentlich einen Dritten schädigen mit einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese wehrt unberechtigte Forderungen ab und befriedet berechtigte Forderungen.

Beispiel eScooter: Sie stehen auf dem Gehsteig an der Fussgängerampel. Plötzlich schießt von links ein junger eScooter-Fahrer auf Sie zu und fügt Ihnen eine schwere Verletzung zu. Anscheinend hat sein Geld aber nur für den Scooter gereicht – unveranwortlicherweise hat er keine KFZ-Haftpflichtversicherung. Ihr Schmerzensgeld ist in weiter Ferne, weil das Konto des Unfallverursachers leer ist.

Beispiel Esel: Im Spanienurlaub beißt ein Esel einer Urlauberin ins Gesicht. Die Verletzungen sind so massiv, dass eine kosmetische Operation unumgänglich ist. An dieser Stelle stellt sich die Frage des spanischen Versicherungsschutzes und der Möglichkeit, den Schaden geltend zu machen.

Auch hier können Sie nichts dafür und haben doppeltes Unglück. Sie wurden geschädigt, aber werden nicht entschädigt!


Vergessen Sie nicht, auf den Rettungsanker zu achten!

Wie angekündigt nennen wir Ihnen gerne 7 Gründe, warum es sinnvoll ist, eine Private Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung abzuschließen.

  1. Die Forderungsaufalldeckung springt dann ein, wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden und dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Zum Beispiel, weil er selbst nicht versichert ist und/oder kein Geld hat.
  2. Sehr gute Versicherer leisten auch dann, wenn die Schädigung vorsätzlich erfolgt ist.
  3. In den meisten aktuellen Versicherungsbedingungen ist die Forderungsausfalldeckung ohne Mehrbeitrag mitversichert.
  4. Bei vielen Versicherern ist eine kleine Rechtsschutzversicherung eingeschlossen, die Sie nutzen können, um Ihre Forderung rechtskräftig zu machen.
  5. Bei sehr guten Versicherern sind die Voraussetzungen gering, dass die Leistung der Forderungsausfalldeckung ausgelöst wird (siehe unten).
  6. In der Regel kaufen Sie sich ein TOP Produkt ein, wenn Sie darauf achten, die Forderungsaufalldeckung mit zu vereinbaren.
  7. Die Forderungsaufalldeckung gilt für alle mitversicherten Personen – also auch für Ihre mitversicherten Kinder!

Je nach Versicherer sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen wie eine bestimmte Schadenhöhe, dass keine andere Versicherung leistet oder dass ein Gerichtsurteil vorliegen muss.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen erhalten Sie selbstverständlich bei uns.

Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, um mit uns in Verbindung zu treten.

Honorarberatung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Versicherungsverträge zu prüfen. Dabei erhalten Sie zusätzliche Tipps wie Sie wirklich Versicherungsschutz erhalten und ein effizientes Risiko-Management betreiben. Nutzen Sie daher unser Angebot zur Honorarberatung.

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